Besucherinformationen
Wichtige Information:
Aufgrund der Verbreitung des Eichenprozessionsspinners auf dem Gelände des Spieldorfs ist das IDZ am 28.06 und 26.07 geschlossen.
Öffnungszeiten des IDZ 2026
26. April
31. Mai
28. Juni (fällt aus)
26. Juli (fällt aus)
30. August
27. September
jeweils von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Tag der offenen Tür
Am 13. September 2026 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Geführte Entdeckertouren 2026
Termine: 11. April und 26. September
Uhrzeit: 14.00 Uhr
Kosten: 7,00 € pro Person
Treffpunkt: IDZ Jasminstraße 28, 27777 Bookholzberg
Info/Anmeldung: Lisa Dirks Tel. 04223-3009
Peter Hedemann Tel. 04223-2365
Anschrift/Anfahrtsplan (bitte hier klicken):
Informations- und Dokumentationszentrum „Stedingsehre“ (IDZ)
Jasminstraße 28
27777 Ganderkesee-Bookholzberg
Führungen:
Termine für Führungen im IDZ und über das Gelände des BFW mit der Freilichtbühne „Stedingsehre“ sprechen Sie bitte ab mit:
Lisa Dirks, Gästeführerin
Tel. 04223-3009
Eintrittspreise:
Für den Besuch im IDZ zahlen Erwachsene pro Person: 2,00 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre pro Person: 1,00€
Schulklassen zahlen keinen Eintritt.
Eine Gruppenführung (bis 20 Personen) über das Gelände des BFW mit der Freilichtbühne „Stedingsehre“ (Dauert ca. 1,5 Stunden): 45,00 €.
Bei Wunsch zusätzlich der Eintritt ins IDZ.
Wichtiger Hinweis:
Das Betreten des Spieldorfgeländes geschieht auf eigene Gefahr.
Besucherordnung
Herzlich willkommen im Informations- und Dokumentationszentrum „Stedingsehre“ (IDZ)! Das Gelände und die Räumlichkeiten des IDZ wurden in der NS-Zeit erbaut und dienten als Propagandastätte und zur ideologischen Vorbereitung zahlloser Verbrechen des NS-Regimes. Wir bitten Sie daher, einige Verhaltensregeln einzuhalten.
Bitte beachten Sie:
o Soweit andere Besuchende nicht gestört oder in ihren Persönlichkeitsrechten beschränkt werden, sind Film- und Fotoaufnahmen zu privaten Zwecken gestattet. Jede Veröffentlichung in den Printmedien oder im Internet (Social Media u.a.) bedarf der Genehmigung durch den Verein.
o Die wörtliche Wiedergabe der Inhalte von Führungen der Mitarbeitenden und der Beauftragten des Vereins vollständig oder auszugsweise in Film, Ton oder gedruckter Form in den Printmedien sowie im Internet (Social Media u.a.) bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Mitarbeitenden und des Vereins.
o Lehrkräfte, die Gruppenleitung und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten der von ihnen Begleiteten verantwortlich.
o Aus Gründen des Denkmalschutzes sind nicht alle Wege verkehrssicher ausgebaut. Bitte beachten Sie, dass das IDZ sowie die Eigentümerin des Spieldorfgeländes keine Haftung für Personen- und/oder Sachschäden übernimmt.
o Besuchende haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.
o Die Räumlichkeiten sind mit dem Rollstuhl erreichbar. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeitenden.
o Das IDZ sowie die Eigentümerin des Spieldorfgeländes behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die Parteien oder Organisationen angehören, die durch antidemokratische, rassistische oder andere, dem Vereinszweck widersprechende Äußerungen in Erscheinung getreten sind oder treten, den Zutritt zum IDZ und zum Spieldorfgelände zu verwehren oder sie von der Teilnahme an einer Veranstaltung auszuschließen.
Nicht gestattet ist:
o In irgendeiner Form die Menschenwürde anderer zu verletzen, sei es durch rassistische, nationalistische, geschichtsrevisionistische, antisemitische oder sonstige diskriminierende Äußerungen.
o In den Ausstellungen der Einsatz von Blitz- und Kunstlicht jeder Art.
o Der Einsatz von Mediengeräten mit Lautsprechern.
o Das Tragen von Kleidungsstücken und Symbolen, deren Herstellung oder Vertrieb im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind.
Nur nach vorheriger Genehmigung durch den Verein ist gestattet:
o Jede Form gewerblicher Betätigung (Foto- und Filmaufnahmen, Führungen etc.)
o Die Ausgabe von Druckerzeugnissen aller Art.
o Das Anbringen und Mitführen von Plakaten und Transparenten.
o Öffentliche Veranstaltungen und Demonstrationen.
Die Mitarbeitenden und Beauftragten des IDZs sowie der Eigentümerin des Spieldorfgeländes sind angewiesen, die Grundregeln für den Besuch der Räumlichkeiten und des Geländes durchzusetzen. Sie sind befugt, Verhaltens-anordnungen zu treffen. Wer diesen nicht Folge leistet, kann vom Besuch der Räumlichkeiten und des Geländes ausgeschlossen werden. Die Besuchsordnung gilt
auf dem gesamten Gelände des Spieldorfs sowie für die Räumlichkeiten des IDZ.
Vielen Dank für Ihr Verständnis