Besucherinformationen



Öffnungszeiten des IDZ 2025
27. April
25. Mai
29. Juni
27. Juli
31. August
28. September
jeweils von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr


Tag der offenen Tür
Am 14. September 2025 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Entdeckungstouren
Termine: Samstag 05. April 2025 und Samstag 11. Oktober 2025
Uhrzeit: 14.00 Uhr
Dauer: ca. 2 Stunden
Kosten: 7,00 € p.P. einschließlich Eintritt ins IDZ
Treffpunkt: IDZ Jasminstraße 28, 27777 Bookholzberg
Info/Anmeldung: Lisa Dirks Tel. 04223-3009
                                 Peter Hedemann Tel. 04223-2365

Anschrift/Anfahrtsplan (bitte hier klicken):
Informations- und Dokumentationszentrum „Stedingsehre“ (IDZ) 

Jasminstraße 28 

27777 Ganderkesee-Bookholzberg 


Führungen:
Termine für Führungen im IDZ und über das Gelände des BFW mit der Freilichtbühne „Stedingsehre“ sprechen Sie bitte ab mit:  


Lisa Dirks, Gästeführerin 

Tel. 04223-3009 

Eintrittspreise:
Für den Besuch im IDZ zahlen Erwachsene pro Person: 2,00 €

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre pro Person: 1,00€ 
Schulklassen zahlen keinen Eintritt.


Eine Gruppenführung (bis 20 Personen) über das Gelände des BFW mit der Freilichtbühne „Stedingsehre“ (Dauert ca. 1,5 Stunden):  45,00 €. 

Bei Wunsch zusätzlich der Eintritt ins IDZ.

Wichtiger Hinweis:
Das Betreten des Spieldorfgeländes geschieht auf eigene Gefahr.


Coronainfos:
Neben den allgemeinen Hygieneregeln gelten die jeweils aktuell gültigen COVID-19 Verordnungen.



Besucherordnung

 

Herzlich willkommen im Informations- und Dokumentationszentrum „Stedingsehre“ (IDZ)! Das Gelände und die Räumlichkeiten des IDZ wurden in der NS-Zeit erbaut und dienten als Propagandastätte und zur ideologischen Vorbereitung zahlloser Verbrechen des NS-Regimes. Wir bitten Sie daher, einige Verhaltensregeln einzuhalten.



Bitte beachten Sie:


o   Soweit andere Besuchende nicht gestört oder in ihren Persönlichkeitsrechten beschränkt werden, sind Film- und Fotoaufnahmen zu privaten Zwecken gestattet. Jede Veröffentlichung in den Printmedien oder im Internet (Social Media u.a.) bedarf der Genehmigung durch den Verein.


o   Die wörtliche Wiedergabe der Inhalte von Führungen der Mitarbeitenden und der Beauftragten des Vereins vollständig oder auszugsweise in Film, Ton oder gedruckter Form in den Printmedien sowie im Internet (Social Media u.a.) bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Mitarbeitenden und des Vereins.


o   Lehrkräfte, die Gruppenleitung und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten der von ihnen Begleiteten verantwortlich.


o   Aus Gründen des Denkmalschutzes sind nicht alle Wege verkehrssicher ausgebaut. Bitte beachten Sie, dass der Verein keine Haftung für Personen- und/oder Sachschäden übernimmt.


o   Besuchende haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.


o   Die Räumlichkeiten sind mit dem Rollstuhl erreichbar. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeitenden.


o   Das IDZ behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die Parteien oder Organisationen angehören, die durch antidemokratische, rassistische oder andere, dem Vereinszweck widersprechende Äußerungen in Erscheinung getreten sind oder treten, den Zutritt zum IDZ zu verwehren oder sie von der Teilnahme an einer Veranstaltung auszuschließen.

 


Nicht gestattet ist:


o   In irgendeiner Form die Menschenwürde anderer zu verletzen, sei es          durch rassistische, nationalistische, geschichtsrevisionistische, antisemitische oder sonstige diskriminierende Äußerungen.


o   In den Ausstellungen der Einsatz von Blitz- und Kunstlicht jeder Art.


o   Der Einsatz von Mediengeräten mit Lautsprechern. 


o   Das Tragen von Kleidungsstücken und Symbolen, deren Herstellung oder   Vertrieb im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind.

 


Nur nach vorheriger Genehmigung durch den Verein ist gestattet:


o   Jede Form gewerblicher Betätigung

     (Foto- und Filmaufnahmen, Führungen etc.)


o   Die Ausgabe von Druckerzeugnissen aller Art.


o   Das Anbringen und Mitführen von Plakaten und Transparenten.


o   Öffentliche Veranstaltungen und Demonstrationen.

 

Die Mitarbeitenden und Beauftragten des IDZs sind angewiesen, die Grundregeln für Besuch der Räumlichkeiten und des Geländes durchzusetzen. Sie sind befugt, Verhaltensanordnungen zu treffen. Wer diesen nicht Folge leistet, kann vom Besuch der Räumlichkeiten und des Geländes ausgeschlossen werden. Die Besuchsordnung gilt auf dem gesamten Gelände des IDZ 

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis